1. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MPINDUSTRIES.AT regeln die kontinuierliche Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch die MPINDUSTRIES.AT. Soweit im Auftragsdokument nicht anders vereinbart, werden Services als Dienstleistungen erbracht. Dienstleistungen werden unter der Verantwortung und Weisung des Kunden erbracht, wobei der Kunde die Verantwortung für die erzielten Ergebnisse hat.
1.2. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Bestellscheines durch den Kunden und mit Gegenzeichnung durch die MPINDUSTRIES.AT zustande. Bis zu einer Änderung dieser AGB-Service kann der Kunde nach einer ersten Bestellung zu diesen AGB-Service Bestellungen bis zu je EUR 30.000,-- formlos (schriftlich oder mündlich) zu diesen AGB-Service tätigen. Der Vertrag kommt dann mit Zugang der entsprechenden Auftragsbestätigung der MPINDUSTRIES.AT beim Kunden, spätestens jedoch mit Erbringung des Service zustande.
Bestellschein und Auftragsbestätigung werden nachfolgend jeweils als "Auftragsdokument" bezeichnet.
1.3. Weitere Bedingungen für Service können sich aus Dokumenten ergeben, die von der MPINDUSTRIES.AT bereitgestellt und als Anlagen und Auftragsdokumente Teil des jeweiligen Vertrages werden. Anlagen werden durch Bezugnahme (beispielsweise in einem Auftragsdokument) Vertragsbestandteil.
Soweit der Kunde oder die MPINDUSTRIES.AT wünschen, werden die Anlagen und Auftragsdokumente von beiden Vertragsparteien unterzeichnet.
Im Übrigen erklärt sich der Kunde mit den in einer Anlage oder einem Auftragsdokument enthaltenen Bedingungen einverstanden, indem er i) das Auftragsdokument unterzeichnet (händisch oder elektronisch), ii) das Produkt oder Service verwendet bzw. die Verwendung Anderen gestattet, oder iii) eine Zahlung für das Produkt oder das Service tätigt.
Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die Bestimmungen von Anlagen Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB-Service. Bedingungen eines Auftragsdokumentes haben Vorrang vor den Bestimmungen von Anlagen sowie den Bestimmungen dieser AGB-Service.
1.4. Unternehmen im Sinne dieser AGB-Service ist jede rechtliche Einheit (z.B. AG, GmbH, Personengesellschaft) einschließlich deren Tochtergesellschaften, an denen eine Beteiligung von mehr als 50 % besteht. Unter den Begriff “Unternehmen” fällt nur derjenige Unternehmensteil, der sich in Österreich befindet, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Der für ein Service zu bezahlende Preis richtet sich nach einer oder mehreren der folgenden Gebührenarten: Einmalbeträge oder wiederkehrende Gebühren (z.B. monatlich oder jährlich), Gebühren auf Zeit- und Materialbasis oder Festpreis. Es können zusätzliche Gebühren berechnet werden (z.B. Expresszuschlag oder Reisekosten). Die MPINDUSTRIES.AT wird den Kunden im Einzelfall über derartige zusätzliche Gebühren im Voraus informieren.
2.2. Wiederkehrende Gebühren für Service werden dem Kunden wie im Auftragsdokument festgelegt in Rechnung gestellt. Dies kann im Voraus, laufend während des Servicezeitraumes oder nach Beendigung des Service sein.
2.3. Vorausbezahlte Services müssen vom Kunden während der vereinbarten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Sofern nicht abweichend geregelt, erhält der Kunde auf bereits fällige oder bezahlte Gebühren keine Gutschrift oder Rückvergütung für nicht in Anspruch genommenen Service.
2.4. Sofern das Auftragsdokument eine Aufwandschätzung auf Zeit- und Materialbasis oder nach Nutzung enthält, dient diese Schätzung ausschließlich zu Planungszwecken. MPINDUSTRIES.AT verrechnet Gebühren anhand der tatsächlichen Zeit- und Materialaufwände oder nach der aktuellen oder berechtigten Nutzung durch den Kunden unter Berücksichtigung einer vereinbarten Mindestabnahmemenge.
Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfanges aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen.
2.5. Eine Senkung von allgemein gültigen Preisen/Gebühren wird die MPINDUSTRIES.AT an den Kunden weitergeben. Die Preis- bzw. Gebührensenkung wird für Beträge wirksam, die bei oder nach deren Inkrafttreten fällig werden.
2.6. Die MPINDUSTRIES.AT kann wiederkehrende Gebühren für Service sowie Vergütungsklassen, Berechnungssätze und Mindestbeträge durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von drei Monaten erhöhen. Die Erhöhung wird mit Rechnungstellung, zum Beginn eines Berechnungszeitraums oder zum in der Mitteilung genannten Datum wirksam.
2.7. Nach angemessener Ankündigung kann MPINDUSTRIES.AT die Nutzungsdaten und andere die Berechnung der Gebühren betreffende Informationen überprüfen. Eine derartige Überprüfung kann in den Räumlichkeiten des Kunden während dessen regulären Geschäftszeiten erfolgen. MPINDUSTRIES.AT wird sich bemühen, Störungen des ordentlichen Geschäftsbetriebes des Kunden zu vermeiden. Der Kunde ist verpflichtet i) Aufzeichnungen, systemtechnische Ergebnisse und andere elektronische oder ausgedruckte Systeminformationen, die für eine derartige Überprüfung notwendig sind, bereitzustellen und ii) unverzüglich zusätzliche Gebühren zu bezahlen und andere Verpflichtungen zu erfüllen, die als Ergebnis einer derartigen Überprüfung ermittelt wurden.
2.8. Bei Serviceleistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie ggf. entstehende Leerzeiten zu den jeweils gültigen MPINDUSTRIES.AT Vergütungsklassen und Berechnungssätzen sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen MPINDUSTRIES.AT Preisen berechnet. Sonstige Aufwendungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet. Die Rechnungstellung erfolgt - soweit nicht anders vereinbart - monatlich, jeweils zum Ende eines Kalendermonats oder nach Durchführung der Leistung.
2.9. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Der Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Zahlung inklusive etwaiger Verzugszinsen. Die Zahlung kann elektronisch auf ein von MPINDUSTRIES.AT vorgegebenes Konto oder durch andere von den Vertragsparteien vereinbarte Arten erfolgen.
Ist 30 Tage ab Rechnungsdatum die Zahlung auf dem Konto der MPINDUSTRIES.AT nicht eingegangen, kann die MPINDUSTRIES.AT Verzugszinsen gemäß der im Auftragsdokument angegebenen Höhe verlangen.
Werden im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung eines Vertrages oder einer diesbezüglichen Änderung Steuern, Abgaben oder Gebühren (z.B. Rechtsgeschäftsgebühren) fällig, trägt diese der Kunde.
Zusätzliche Abgaben und abgabenbezogene Gebühren können anfallen, wenn MPINDUSTRIES.AT Personal zur Erbringung eines Service außerhalb von Österreich eingesetzt wird. MPINDUSTRIES.AT wird sich bemühen derartige zusätzliche Abgaben und abgabenbezogene Gebühren zu vermeiden und den Kunden im Voraus über zusätzlich anfallende, von ihm zu tragende, Gebühren zu informieren.
3. Vertragsänderungen
3.1. Um Flexibilität innerhalb der Geschäftsbeziehung zu bewahren, kann die MPINDUSTRIES.AT die Bestimmungen dieser AGB-Service durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von drei Monaten ändern. Die rückwirkende Änderung der Bestimmungen ist jedoch ausgeschlossen. Die Änderungen werden zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam und gelten für Neuaufträge, Verträge unter denen fortlaufende und wiederkehrende Leistungen erbracht werden und Verträge mit einer vorbestimmten, verlängerbaren Laufzeit. Bei Verträgen die eine vorbestimmte, verlängerbare Vertragslaufzeit aufweisen, kann der Kunde verlangen, dass die Änderungen erst zu Beginn der Verlängerungsperiode wirksam werden.
3.2. Der Kunde erklärt sein Einverständnis zu den von MPINDUSTRIES.AT mitgeteilten Änderungen
durch Erteilung einer Neubestellung für Service nach dem in der schriftlichen Mitteilung genannten Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung;
dadurch, dass der Kunde bei Verträgen, unter denen fortlaufende oder wiederkehrende Leistungen erbracht werden, weder innerhalb von 90 Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Änderungen eine Verschiebung der Änderungen auf den Beginn der nächsten Vertragsperiode verlangt, noch den Vertrag gemäß den bestehenden Bedingungen des laufenden Vertrages kündigt; oder
durch Erteilung von Verlängerungsaufträgen nach Erhalt der Änderungsmitteilung.
3.3. Preisänderungen für Service sind Gegenstand der Bestimmungen der Ziffer 2 dieser AGB-Service (Preise und Zahlungsbedingungen).
3.4. Sonstige Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
4. Einsatz von Personal/Liefertermine
4.1. Der Kunde und die MPINDUSTRIES.AT werden Mitarbeiter einsetzen, die qualifiziert sind, die Aufgaben zur Erbringung der Services zu erfüllen und sind jeweils für die Auswahl und den Einsatz sowie die Beaufsichtigung, Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer eigenen Mitarbeiter verantwortlich. Dabei ist jede Vertragspartei bei der Auswahl und dem Einsatz ihrer Mitarbeiter und Subunternehmer frei.
4.2. Die MPINDUSTRIES.AT ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Unterstützung oder Mitwirkung bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon einzusetzen, wobei MPINDUSTRIES.AT für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einem Vertrag zu diesen AGB-Service sowie für die Ausführung der Services verantwortlich bleibt.
4.3. Die Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden in einem Auftragsdokument ausdrücklich vereinbart. Allfällige Versandgebühren werden im Auftragsdokument angegeben.
5. Ressourcen des Kunden
Im Falle, dass der Kunde MPINDUSTRIES.AT in Zusammenhang mit der Durchführung von Services Einrichtungen, Software, Hardware oder andere Betriebsmittel (nachfolgend auch „Ressourcen“ genannt) zur Verfügung stellt, ist er verpflichtet, allfällige Lizenzen und Genehmigungen, die für die Leistungserbringung bzw. Erstellung von Materialien im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Ressourcen durch MPINDUSTRIES.AT notwendig sind, zu beschaffen. MPINDUSTRIES.AT wird von ihren Verpflichtungen freigestellt, soweit deren Einhaltung durch die fehlende oder unzureichende Zurverfügungstellung dieser Lizenzen und Genehmigungen beeinträchtigt wird.
Der Kunde erstattet MPINDUSTRIES.AT alle Kosten, die der MPINDUSTRIES.AT durch die fehlerhafte oder verzögerte Zurverfügungstellung dieser Lizenzen und Genehmigungen entstehen.
Sofern in einem Auftragsdokument nichts Anderes vereinbart wurde, ist der Kunde verantwortlich für i) sämtliche Daten und den Inhalt von Datenbanken, die der Kunde MPINDUSTRIES.AT im Zusammenhang mit der Erbringung eines Service zur Verfügung stellt, ii) die Auswahl und Implementierung von Verfahren und Kontrollen betreffend den Zugang, die Sicherheit, die Verschlüsselung, die Nutzung und die Übermittlung von Daten, und iii) die Sicherung (Back-up) und die Wiederherstellung von Datenbanken und allen gespeicherten Daten.
6. Kündigung und Zurückziehung eines Service
6.1. Der Kunde und die MPINDUSTRIES.AT können einen Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich fristlos kündigen, wenn der jeweils Andere seine vertraglichen Verpflichtungen - auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist - nicht erfüllt. Bei unerheblichen Vertragsverletzungen ist die Kündigung jedoch ausgeschlossen.
Kündigt der Kunde aus Gründen, die von der MPINDUSTRIES.AT zu vertreten sind, ist der Kunde verpflichtet, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Services sowie die bis dahin gelieferten Produkte und Materialien zu bezahlen.
6.2. Der Kunde und die MPINDUSTRIES.AT können vertraglich vereinbaren, dass der Kunde ein Service jeweils zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen kann, vorausgesetzt, der Kunde hat die vertraglich vereinbarten diesbezüglichen Voraussetzungen (z.B. Zahlung aller anwendbaren Anpassungs- oder Kündigungsgebühren) erfüllt.
Im Falle von Wartungsservice ist eine ordentliche Kündigung auch ohne Zahlung von Ablösegebühren möglich, wenn eines der nachfolgend beschriebenen Ereignisse eintritt:
Der Kunde beendet auf Dauer innerhalb seines Unternehmens die produktive Nutzung des Produktes, für das das Service erbracht wird, oder
die berechtigte Betriebsstätte, für die das Service erbracht wird, unterliegt nicht mehr der Verfügungsgewalt des Kunden (z.B. bei einer Veräußerung oder Stilllegung der Betriebsstätte).
Im Falle einer ordentlichen Kündigung ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, die bis zur Vertragskündigung erbrachten Serviceleistungen sowie die bis dahin gelieferten Produkte, Materialien und Teile zu bezahlen sowie der MPINDUSTRIES.AT sonstige Kosten und Ansprüche zu erstatten, die sich aus den Bestimmungen dieser AGB-Service, eines Vertrages oder aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich MPINDUSTRIES.AT sämtliche Services sowie sämtliche Produkte und Materialien, die im Zuge der der Service-Beendigung erbracht bzw. geliefert oder erstellt werden, sowie sonstige Ausgaben zu ersetzen, die MPINDUSTRIES.AT aufgrund der Service-Beendigung entstehen.
6.4. Die MPINDUSTRIES.AT kann ein zu erbringendes Service oder die Unterstützung für ein berechtigtes Produkt mit einer Frist von drei Monaten schriftlich zurückziehen. In diesem Falle erhält der Kunde bereits bezahlte, jedoch noch nicht verbrauchte Servicegebühren anteilig zurück.
7. Schutz des geistigen Eigentums
Für den Geltungsbereich dieser Ziffer umfasst der Begriff "Produkt" auch Materialien, Maschinencode und LIC.
7.1. Rechte Dritter
Die MPINDUSTRIES.AT wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes durch vertragsgemäß genutzte MPINDUSTRIES.AT Produkte hergeleitet werden, und dem Kunden Kosten und Schadenersatzbeträge erstatten, die von einem Gericht auferlegt wurden oder in einem Vergleich enthalten sind, der zuvor von der MPINDUSTRIES.AT gebilligt wurde, sofern der Kunde (1) die MPINDUSTRIES.AT von der Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt und (2) der MPINDUSTRIES.AT alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Der Kunde wird die MPINDUSTRIES.AT hierbei unterstützen.
7.2. Rechtsmittel
Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden oder ist deren Geltendmachung zu erwarten, kann die MPINDUSTRIES.AT auf ihre Kosten ein Nutzungsrecht erwerben oder die Produkte ändern oder gegen ein gleichwertiges Produkt austauschen. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, nach schriftlicher Aufforderung durch die MPINDUSTRIES.AT das betroffene Produkt an die MPINDUSTRIES.AT zu retournieren. In diesem Fall erstattet die MPINDUSTRIES.AT dem Kunden den von ihm für das Produkt an die MPINDUSTRIES.AT bezahlten Betrag.
7.3. Ausschlüsse
Ansprüche gegen die MPINDUSTRIES.AT sind ausgeschlossen, falls sie darauf beruhen, dass
vom Kunden oder einem in seinem Auftrag handelnden Dritten bereitgestellte Bestandteile in Produkte eingebaut werden oder die MPINDUSTRIES.AT Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden oder in seinem Auftrag handelnder Dritter zu beachten hat;
Produkte vom Kunden oder einem in seinem Auftrag handelnden Dritten verändert werden;
die Produkte gemeinsam mit sonstigen Produkten, Hardwarekomponenten, Programmen, Daten, Vorrichtungen, Methoden oder Prozessen, die MPINDUSTRIES.AT nicht als System hat, kombiniert, in Betrieb genommen oder genutzt werden, sofern die Verletzung ohne Kombination, Inbetriebnahme oder Nutzung nicht eingetreten wäre;
Vertrieb, Betrieb oder Nutzung von Produkten durch Dritte, die nicht zum Unternehmen des Kunden gehören erfolgt; oder
die Verletzung durch ein Nicht-MPINDUSTRIES.AT Produkt oder durch ein Sonstiges MPINDUSTRIES.AT Programm, das als eigenständige Einheit genutzt wird, erfolgt. Ein Sonstiges MPINDUSTRIES.AT Programm ist ein MPINDUSTRIES.AT Programm, das unter einer separaten Lizenzvereinbarung, z.B. den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete der MPINDUSTRIES.AT (IPLA), lizenziert wird.
Diese Bestimmungen über den Schutz des geistigen Eigentums sind abschließend und stellen die gesamten Verpflichtungen der MPINDUSTRIES.AT und die ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden hinsichtlich der Rechte Dritter über das geistige Eigentum dar.
8. Haftung
Die nachfolgend angeführten Einschränkungen und Ausschlüsse der MPINDUSTRIES.AT Haftung finden keine Anwendung für Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
8.1. Haftung der MPINDUSTRIES.AT
Gleich aus welchem Rechtsgrund haftet die MPINDUSTRIES.AT insgesamt für alle tatsächlichen unmittelbaren Schäden bis zu Auftragswert (bei wiederkehrender Gebühr tritt an die Stelle des Preises die Gebühr für maximal 3 Monate, bis zu maximal 30.000€).
Für die Bestimmungen dieser Ziffer „Haftung der MPINDUSTRIES.AT“ umfasst der Begriff „Produkt“ auch Materialien und Maschinencode.
Diese Beschränkung trifft auch auf jeden MPINDUSTRIES.AT Subunternehmer und Programmentwickler zu. Der Betrag ist der Höchstbetrag für den MPINDUSTRIES.AT, ihre Subunternehmer und Programmentwickler insgesamt haftbar sind.
Diese Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung auf:
Ansprüche gem. den Bedingungen der Ziffer 7. „Schutz des geistigen Eigentums“; und
Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Personenschäden (einschließlich Todesfälle.
8.2. Ausschlüsse
Soweit gesetzlich zulässig, haftet MPINDUSTRIES.AT einschließlich ihrer Subunternehmer oder Programmentwickler unter keinen Umständen für:
Verlust oder Beschädigung von Daten;
Indirekte/mittelbare Schäden sowie Folgeschäden; oder
entgangenen Gewinn, Geschäftsentgang, Goodwill und ausgebliebene Einsparungen.
9. Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Der Kunde und die MPINDUSTRIES.AT stimmen darin überein, dass
9.1. keine der Vertragsparteien das Recht hat, Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Kennzeichen der anderen oder eines ihrer Unternehmen in der Werbung oder in Veröffentlichungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen zu nutzen;
9.2 der Austausch jeglicher vertraulicher Informationen einer separaten schriftlichen Vereinbarung bedarf. In dem Umfang, in dem vertrauliche Informationen in Zusammenhang mit Produkten oder Services unter einem Vertrag zu diesen AGB-Service ausgetauscht werden, ist eine solche Vertraulichkeitsvereinbarung Teil dieses Vertrages;
9.3. ein Vertrag unter diesen AGB-Service weder ein Jointventure noch ein sonstiges Gesellschaftsverhältnis zwischen dem Kunden und der MPINDUSTRIES.AT begründet;
9.4. keine der Vertragsparteien daran gehindert ist, ähnliche Verträge mit Dritten abzuschließen um Konkurrenzprodukte oder-services zu entwickeln, zu erwerben oder zur Verfügung zu stellen;
9.5. jede Vertragspartei der anderen nur die Lizenzen und Rechte einräumt, die ausdrücklich spezifiziert und vereinbart werden. Darüber hinaus werden keine Lizenzen oder Rechte (einschließlich solcher zur Nutzung von Patenten) eingeräumt und zwar weder ausdrücklich noch schlüssig oder anderweitig. Die dem Kunden unter einem Vertrag zu diesen AGB-Service eingeräumten Rechte und Lizenzen können gekündigt werden, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt;
9.6. soweit dies unter geltendem Recht zulässig ist, der Schriftverkehr auf elektronischem Wege erfolgen kann, und dass solche Nachrichten als unterzeichnete Schreiben gelten. Ein in einem elektronischen Dokument enhaltener Identifizierungscode (Benutzer-ID) reicht aus, um die Identität des Absenders und die Authentizität des Dokumentes nachzuweisen;
9.7. jede Vertragspartei, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung unternimmt, der anderen die Erfüllung in angemessener Weise ermöglichen wird. Weiters werden sich beide Vertragsparteien redlich bemühen alle Konflikte, Meinungsverschiedenheiten und Forderungen zwischen den Vertragsparteien, die einen Vertrag zu diesen AGB-Service betreffen, zu beheben;
9.8 soweit gesetzlich zulässig, Ansprüche aus einem Vertrag zu diesen AGB-Service soweit nicht anderweitig abweichend geregelt einer zweijährigen Verjährungsfrist unterliegen;
9.9. mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen keine der Vertragsparteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb ihres eigenen Einflussbereiches liegen, verantwortlich ist;
9.10. die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag zu diesen AGB-Service, mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen der MPINDUSTRIES.AT, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vartragspartei bedarf, soweit es sich nicht um eine Übertragung innerhalb ihres Unternehmens oder auf einen Rechtsnachfolger handelt. Die Übertragung von Rechten und Pflichten im Zuge einer Veräußerung eines Unternehmensteiles der MPINDUSTRIES.AT, die alle MPINDUSTRIES.AT Kunden gleichermaßen betrifft, wird nicht als Übertragung im vorgenannten Sinne betrachtet und bedarf daher nicht der Zustimmung des Kunden;
9.11. der Kunde nicht berechtigt ist, Leistungen unter diesem Vertrag oder Teile hiervon seinerseits auf den Markt zu bringen oder in anderer Weise bereitzustellen;
9.12. der Kunde der MPINDUSTRIES.AT den Einbau von vorgeschriebenen technischen Änderungen in Maschinen, die z.B. aus Sicherheitsgründen gefordert sind, genehmigt. Zahlreiche Upgrades und technische Änderungen erfordern den Ausbau von Teilen und die Übertragung sowohl des Besitzes als auch des Eigentums der entfernten Teile an die MPINDUSTRIES.AT. Nach Installation der Upgrades oder der technischen Änderungen ist der Kunde für die Rückgabe sämtlicher ausgebauter Teile an MPINDUSTRIES.AT verantwortlich.
Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Upgrades und technische Änderungen in dafür vorgesehene Maschinen einbauen zu lassen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist. Ist der Kunde nicht Eigentümer der ausgebauten Teile, bestätigt er, dass er den Besitz und das Eigentum mit Zustimmung des Eigentümers überträgt.
Der Kunde versichert ferner, dass die ausgebauten Teile original, unverändert und in funktionsfähigem Zustand sind. Soweit ein Teil einen ausgebauten Teil ersetzt, erhält es mindestens den gleichen Gewährleistungs- oder Wartungsstatus wie der ausgebaute Teil;
9.13. der Kunde für die Auswahl des Service, sowie für die durch den Einsatz der Produkte und Services angestrebten und damit erzielten Ergebnisse verantwortlich ist, einschließlich der Entscheidung des Kunden Empfehlungen betreffend die Geschäftspraxis oder den Betriebsablauf zu realisieren;
9.14. der Kunde verpflichtet ist, der MPINDUSTRIES.AT ausreichenden und sicheren Zugang (einschließlich Remotezugang) zu seinen Geschäftsräumen, Systemen, Informationen, Ressourcen und seinem Personal bereitzustellen und ihr die erforderlichen Nutzungsrechte daran einzuräumen, damit die MPINDUSTRIES.AT ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann;
9.15. der Kunde die übernommenen Verantwortlichkeiten/Mitwirkungspflichten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann die MPINDUSTRIES.AT - unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte - Änderungen des Zeitplans und der Preise/Gebühren verlangen;
9.16. der Kunde nur aufrechnen kann, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist;
9.17. MPINDUSTRIES.AT die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen für einen Anbieter von Produkten und Services der Informationstechnologie einhalten wird. MPINDUSTRIES.AT ist nicht verantwortlich für die Ermittlung der auf die Geschäfte des Kunden anwendbaren Gesetze, einschließlich jener die im Zusammenhang mit dem Bezug von Produkten unter einem Vertrag zu diesen AGB-Service stehen, oder dass die Zurverfügungstellung von Produkten durch MPINDUSTRIES.AT mit diesen Gesetzen im Einklang steht. Ungeachtet aller in einem Vertrag zu diesen AGB-Service getroffenen Bestimmungen, ist keine Vertragspartei verpflichtet Schritte zu unternehmen, die zu einer Verletzung der für sie anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen führen könnten. Beide Vertragsparteien werden alle anwendbaren Import- und Exportgesetze, einschließlich jener der Vereinigten Staaten von Amerika, die den Export für einen bestimmten Zweck oder für bestimmte Endbenutzer beschränken oder verbieten, einhalten;
9.18. aus einem Vertrag zu diesen AGB-Service keine Rechte oder Ansprüche Dritter entstehen. Für Klagen Dritter gegen den Kunden ist MPINDUSTRIES.AT mit Ausnahme der Bestimmungen in Ziffer 7 (Schutz des geistigen Eigentums) und Ziffer 8 (Haftung) nicht verantwortlich oder haftbar;
9.19. eine Zustimmung, Bewilligung, Übereinstimmung oder ein ähnliches Handeln, welche von einer Vertragspartei unter einem Vertrag zu diesen AGB-Service verlangt wird, nicht unangemessen oder ungerechtfertigt verzögert oder vorenthalten wird;
9.20. dass, soweit MPINDUSTRIES.AT oder ein von MPINDUSTRIES.AT beauftragter Dritter vorübergehend (z.B. bei der Durchführung von Services) auf Speichermedien des Kunden (wie z.B. Festplatten, Speichereinheiten, Chips) zugreift, der Kunde dafür sorgen wird, dass ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden verhindert, zumindest aber so gering wie möglich gehalten wird.
Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an die MPINDUSTRIES.AT sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, allein verantwortlich;
9.21. für diese Unterziffer 9.21 die folgenden zusätzlichen Begriffsbestimmungen gelten:
„Datenschutzbehörde“ ist die Österreichische Datenschutzkommission.
„Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz“ sind das Österreichische Datenschutzgesetz 2000, BGBl. 145/1999 idgF, sowie das Österreichische Telekommunikationsgesetz, BGBl. 70/2003 idgF.
„Geschäftliche Kontaktinformationen“ sind geschäftsbezogene Kontaktinformationen, die der Kunde MPINDUSTRIES.AT zur Verfügung stellt, einschließlich Namen, Jobbezeichnungen, Geschäftsadressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter und Auftragnehmer des Kunden. Der Begriff „Geschäftliche Kontaktinformationen“ umfasst auch Informationen über den Kunden als Unternehmen (z.B. Umsatzzahlen und andere geschäftsfallbezogene Informationen des Kunden).
„Geschäftliche Kontaktpersonen“ sind die Mitarbeiter und Auftragnehmer des Kunden, auf die sich die Geschäftlichen Kontaktinformationen beziehen.
Der Kunde berechtigt MPINDUSTRIES.AT zur Verarbeitung und Nutzung der Geschäftlichen Kontaktinformationen zur Förderung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der MPINDUSTRIES.AT Gruppe, einschließlich der Vermarktung von Produkten und Services (dem „Vereinbarten Zweck“).
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Geschäftlichen Kontaktinformationen für den Vereinbarten Zweck der MPINDUSTRIES.AT Gruppe gegenüber offengelegt und von der MPINDUSTRIES.AT Gruppe verarbeitet und genutzt werden können.
MPINDUSTRIES.AT verpflichtet sich, alle Geschäftlichen Kontaktinformationen in Übereinstimmung mit dem Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz zu verarbeiten und nur für den Vereinbarten Zweck zu verwenden.
Der Kunde bestätigt, dass er, sofern im Rahmen des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes erforderlich, die Zustimmung seiner Geschäftlichen Kontaktpersonen eingeholt hat (oder noch einholen wird) und diesen entsprechende Mitteilungen übermittelt hat (oder noch übermitteln wird), damit die MPINDUSTRIES.AT Gruppe die Daten der Geschäftlichen Kontaktpersonen in Übereinstimmung mit dem Vereinbarten Zweck verarbeiten und diese zur Kontaktaufnahme (einschließlich E-Mail) nutzen kann.
Der Kunde erlaubt MPINDUSTRIES.AT die Verwendung der Geschäftlichen Kontaktinformationen außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, vorausgesetzt, diese Verwendung erfolgt gemäß Vertragsbedingungen, die von der Datenschutzbehörde genehmigt wurden, unter Sicherstellung angemessener Sicherheit für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen.
10. Geltungsbereich und anwendbares Recht
Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie nach der Beendigung eines Vertragsverhältnisses fort; dies gilt auch für einen eventuellen Rechtsnachfolger, Bevollmächtigte und Zedenten.
Lieferungen und Leistungen der MPINDUSTRIES.AT erfolgen ausschließlich zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen der MPINDUSTRIES.AT. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Sämtliche Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien können - soweit nicht abweichend vereinbart - nur in Österreich wahrgenommen oder erfüllt werden.
Soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder anderweitig vereinbart, ist die MPINDUSTRIES.AT nicht verpflichtet, Leistungen für Maschinen zu erbringen, die sich außerhalb von Österreich befinden.
Beide Vertragsparteien stimmen darin überein, dass sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Verbindung mit diesen AGB-Service österreichischem Recht unterliegen; Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt.
Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB-Service oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen AGB-Bedingungen oder Vertragsteile in Kraft. Die Vertragsparteien vereinbaren für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Bedingung dieser AGB-Service oder eines Vertragsteiles, sie durch eine solche zu ersetzen, die inhaltlich der rechtsunwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
Stand Jänner 2019